05.08.19 - Die Suva erzielt ein positives Ergebnis und entlastet ihre Versicherten um 170 Millionen Franken.
Die Suva weist für das Jahr 2018 ein positives Betriebsergebnis aus und entlastet im Interesse des Werkplatzes Schweiz 2020 die versicherten Betriebe der Berufsunfallversicherung um rund 170 Millionen. Dies erfolgt in Form einer ausserordentlichen Prämienreduktion an die versicherten Betriebe.
Die Basissätze im Stahl-, Metall- und Apparatebau, Montagebetriebe bleiben für 2020 sowohl in der Berufs- wie auch in der Nichtberufsunfallversicherung stabil.
Die Suva weist für das Jahr 2018 ein Nettoergebnis von 4,8 Millionen Franken aus. Damit ist sie weiterhin sehr solide finanziert und kann all ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten nachkommen.
Die hohen Anlageerträge der Vorjahre ermöglichen, trotz einer im Berichtsjahr 2018 negativen Anlageperformance von -2,7 Prozent, eine Prämienreduktion von insgesamt 170 Millionen Franken im Jahre 2020 in der Berufsunfallversicherung. Dies entspricht 11 Prozent der Nettoprämie.
Senkung des technischen Zinssatzes
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) legt für alle UVG-Versicherer den technischen Zinssatz fest, der bestimmt, zu welchen Konditionen die Rentenkapitalien verzinst werden. In der Praxis sieht das wie folgt aus: Die Suva berechnet bei einem Rentenfall die Gesamtkosten. Denn dieses Geld muss sie zurückstellen. Dabei muss sie den kalkulatorischen Zinsertrag (technischer Zins) berücksichtigen. Somit bedeutet eine Senkung des technischen Zinssatzes, dass die Suva mehr Geld zurückstellen muss. Dies führt in der Folge dazu, dass der Prämienbedarf der versicherten Betriebe steigt.
Genau das hat das EDI Anfang 2019 beschlossen. Der technische Zinssatz in der Unfallversicherung wird ab 1. Januar 2020 auf 1,5 Prozent gesenkt. Bisher betrug er 2,75 Prozent (für Renten, die vor 2014 verursacht wurden) beziehungsweise 2 Prozent (für Renten ab 2014). Diese Senkung löst einen Finanzbedarf von rund 3 Milliarden Franken aus, der teilweise durch in der Vergangenheit vorsorglich gebildete Rückstellungen finanziert werden kann.
Höhere Präventionsanreize für Kleinbetriebe
Ab 2020 werden die Präventionsanreize bei Kleinbetrieben erhöht, indem die Eintrittsschwelle ins Bonus-Malus-System (BMS) gesenkt wird. Im BMS werden die Kosten der Betriebe mit Betrieben derselben Branche verglichen. Weist ein Betrieb im Vergleich mit der Branche tiefere Kosten aus, wirkt sich dies positiv auf die Prämie aus. Somit können Betriebe im BMS die Höhe ihrer Prämie aktiv beeinflussen, indem sie ihre Mitarbeitenden auf das Thema Sicherheit sensibilisieren und so Kosten nachhaltig senken. Andererseits steigt die Prämie an, wenn ein Betrieb im Vergleich mit der Branche höhere Kosten ausweist. Weitere Informationen sind unter www.suva.ch/praemien oder bei der zuständigen Agentur der Suva erhältlich.
Berufsunfallversicherung (BUV)
In der Berufsunfallversicherung der Klasse 11C (Stahl-, Metall- und Apparatebau, Montagebetriebe) liegt die Unfallhäufigkeit praktisch unverändert bei 179 Unfällen pro 1000 Vollbeschäftigte. Der Risikosatz blieb nahezu gleich hoch. Belastend bleibt die Entwicklung der Kosten pro Fall, welche weiter anstiegen. Dennoch bleiben die Basissätze für das Gros der Betriebe für 2020 unverändert. Von einer Senkung des Basissatzes profitiert der Unterklassenteil 11C F0 (Montage von Stahlbaukonstruktionen); er wird um eine Stufe (5 Prozent) gesenkt.
In der BUV konnten im Vorjahr sämtliche Betriebe der Suva von überschüssigen Anlageerträgen profitieren und zwar in Form einer Reduktion von 15 Prozent auf der Nettoprämie. Für 2020 kann nochmals eine ausserordentliche Prämienreduktion von 11 Prozent gewährt werden. In der Summe bedeutet dies, dass sich die Bruttoprämiensätze in allen Unterklassenteilen mit Ausnahme des Unterklassenteiles 11C F0 um rund 4 Prozent erhöhen werden.
Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)
In der Nichtberufsunfallversicherung ist der Risikosatz nahezu unverändert. Die Unfallhäufigkeit ist leicht gestiegen und liegt bei 134 Fälle pro 1000 Vollbeschäftigte. Die Kosten pro Fall haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Trotzdem bleibt der Netto-Basissatz gegenüber dem letzten Jahr unverändert bei 1.9630 Prozent.
Aufgrund der guten Anlageperformance in den vergangenen Jahren, erhielten die Betriebe letztes Jahr in der NBUV eine Prämienreduktion von 15 Prozent. Da auf nächstes Jahr keine weitere Prämienreduktion in der NBUV erfolgt, wird sich der Bruttoprämiensatz– trotz unverändertem Basissatz - bei den meisten Betrieben auf 2020 erhöhen.
Die Prämiensätze der einzelnen Betriebe können allerdings von den Basissätzen abweichen, weil diese von den jeweiligen Tätigkeitsfeldern, dem Risikoverlauf und der Einreihung nach dem Bonus-Malus-System abhängt.