Brandschutznorm SN EN 16034.


24.07.19 - Umsetzung Brandschutznorm SN EN 16034 in der Metallbaubranche



Die Einführung der neuen Brandschutznorm «SN EN 16034 Türen, Tore und Fenster – Produktenorm, Leistungseigenschaften – Feuer und/oder Rauchschutzeigenschaften» beschäftigt die Metallbauer/in schon seit längerer Zeit. Was sich im Bereich «Brandschutz» alles ändert und was Metallbaubetriebe unternehmen müssen, können Sie dem nachfolgenden Text entnehmen. 

A) Brandschutz heute
Seit dem 1. Januar 2005 (revidiert 1.1.2015) sind die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in Kraft. Aufgrund der nationalen Regelungen und normativen Informationspflicht der Zulassungsinhaber (Systemhaus) an seine Lizenznehmer (Metallbauer), bietet der Metaltec Suisse bisher zusammen mit den Systemhäusern das aktuelle Schulungsangebot an. Die Systemhäuser vermitteln den technischen Teil und Metaltec Suisse informiert über den theoretischen Teil. «Brandschutzverantwortliche Personen» sind damit sowohl «technisch» als auch «theoretisch» geschult. Zusätzlich muss die Firma eine Lizenz beim Systemhaus gelöst haben, so dass sie berechtigt ist, die gewünschte Brandschutzplakette, zusammen mit der Konformitätserklärung auf der Plattform des AM Suisse zu bestellen.

B) Was ändert sich und warum?
Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU wurde das Bauproduktegesetz (BauPG) an die europäische Bauprodukteverordnung angepasst. Die für den Brandschutz geltende Norm SN EN 16034 ist harmonisiert worden und seit deren Einführung im Jahr 2016 parallel zu den nationalen Regelungen gültig. Eine Übergangsphase, sogenannte «Koexistenzphase», endet Ende Oktober 2019. Damit tritt die SN EN 16034 am 1. November verpflichtend in Kraft. Da die «Norm SN EN 16034» jedoch zwingend in Kombination, mit der «Norm SN EN 14351-1 für Fenster und Aussentüren» und/oder «SN EN 14351-2 für Innentüren», angewendet werden muss und die Norm für Innentüren noch nicht harmonisiert ist, gilt diese vorläufig nur für Aussentüren und Fenster.

  • Für Aussentüren nach «SN EN 14351-1» gilt es folgendes zu beachten:
    </strong">Die Koexistenzphase endet per 31.Oktober 2019. Produktleistungen, die den Brandschutz betreffen, sind ab 1. November 2019 in einer Leistungserklärung zu deklarieren. Die «Brandschutznorm SN EN 16034 wird mit der Norm SN EN 14351-1 für  Aussentüren» spätestens ab 1. November 2019 anzuwenden sein. Nicht mehr als Nachweise angewendet werden können ab diesem Datum alle nationalen Brandschutzzulassungen für Aussentüren und Fenster. Im Rahmen der Erstellung einer Leistungserklärung gilt ab diesem Datum eine  Zertifizierungs- und Inspektionspflicht der Betriebe die für diesen Bereich Elemente herstellen.
    Innentüren sind von dieser Regelung nicht betroffen.</strong"> 
  • Für Innentüren nach «SN EN 14351-2» gilt es folgendes zu beachten:</strong">
    Es ist zurzeit nicht absehbar, wann die Harmonisierung der «Norm SN EN 14351-2 für Innentüren» erfolgen wird. Diese Norm wird noch einer Prüfung unterzogen und muss voraussichtlich noch einmal angepasst werden. Sobald die Norm vom Bundesamt für Bauten und Logistik bezeichnet ist, kann sie angewendet werden.
    Die Koexistenzphase soll nach heutigem Wissensstand zwei Jahren dauern. Erst nach der Bezeichnung der SN EN 14351-2 kann für Innentüren eine Leistungserklärung erstellt werden. Das Gleiche gilt auch für Innentüren mit Brandschutzfunktionen. Bis zu diesem Zeitpunkt behält das heutige System für Innentüren seine Gültigkeit. Metallbaubetriebe können weiterhin die Plaketten und Konformitätserklärung nach dem bestehenden System bestellen.
  • Zertifizierte Betriebe nach «SN EN 16034»</strong">
    Die Systemhäuser (Profilhersteller) treten als Systeminhaber auf und stellen dem Systemnehmer (Metallbauer) einen Lizenzvertrag aus. Damit der Metallbauer eine geltende Leistungserklärung erstellen kann und damit ein System vertreiben kann, benötigt er für seinen Betrieb neu auch eine eigene WPK (Werkseigene Produktions Kontrolle). Diese muss einmalig aufgebaut und von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (z.B. SIPIZ AG) abgenommen werden. Später wird diese Zertifizierungsstelle den Metallbaubetrieb regelmässig, auf einfache Art und Weise, fremdüberwachen.

    Neben der Erstellung einer Leistungserklärung ist das Unternehmen zudem verpflichtet, die Tür- und Fensterelemente auch weiterhin dauerhaft zu kennzeichnen. Die Generierung der Daten/Plakette erfolgt über die Brandschutzbestellplattform des AM Suisse. Wer Brandschutzprodukte exportieren und damit in Europa in Verkehr bringen möchte, muss diese verpflichtend mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

C) Was macht Ihr Fachverband Metaltec Suisse?
Metaltec Suisse erarbeitet eine Branchenlösung für die Zertifizierung der Metallbaubetriebe nach SN EN 16034. Das für die Zertifizierung benötigte Handbuch für die werkseigne Produktionskontrolle (WPK) ist erstellt und wird auf Französisch und Italienisch übersetzt. Das einfach strukturierte Handbuch (WPK) für den Metallbau ist sowohl material- als auch systemneutral. Es wurde in Rücksprache mit namhaften Systemhäusern erarbeitet. Diese Systemhäuser unterstützen das gemeinsame Vorgehen. Das System von Metaltec Suisse beinhaltet zudem die Montage und die Wartung von Brandschutzelementen, so dass die Qualität der Sicherheitsprodukte auch für diese wichtigen Bereiche sichergestellt ist. Aktuell werden die Schulungsunterlagen erstellt, mit dem Ziel, nach einem einfachen Ablauf das benötigte Wissen vermittelt zu können. Es ist vorgesehen, anlässlich eines Ausbildungstages das Handbuch mit den Teilnehmern individuell und auf das Unternehmen zugeschnitten zu erarbeiten. Mit diesen Unterlagen soll der Kursteilnehmer einfach und unkompliziert die Zertifizierung im Betrieb vorbereiten und umsetzen können. Die Schulungen zum Handbuch und zur WPK werden ab Herbst 2019 in verschiedenen Regionen und Sprachen angeboten. 

D) Was muss der Metallbauer tun?
Die nachfolgende «Checkliste» soll dem Metallbau-Unternehmer aufzeigen, wie er hinsichtlich des Zertifizierungsprozesses SN EN 16034 vorzugehen hat. 

  1. Die Metallbaufirma entscheidet sich Brandschutzelemente in Verkehr zu bringen.
  2. Erstkontakt und Auswahl der Zertifizierungsstelle.
    Hinweis: Die einzige in der Schweiz ansässige Zertifizierungstelle für EN 16034 ist die SIPIZ AG (vormals VKF ZIP AG). 
  3. Kontaktieren Sie Ihren Lizenzgeber (Systemhaus). Informieren Sie ihn, dass Sie sich nach der EN 16034 zertifizieren lassen möchten. Lassen Sie sich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihren Lizenzgebern zukommen, falls noch keine Lizenzvereinbarungen bestehen. Falls bereits welche bestehen, prüfen Sie, ob diese auf die EN 16034 anwendbar sind oder allenfalls angepasst werden müssen.
  4. Bestimmen Sie im Betrieb die verantwortliche/n Mitarbeiter/in für:
    a. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK).
    b. Brandschutzaufsichtsperson
  5. Besuch der Metaltec Suisse Brandschutz- und Normenschulung sowie Erstellung des Handbuches zur WPK (EN 16034, EN 14351-1, 14351-2, VKF Brandschutzvorschriften).
  6. Technische Schulung beim Systeminhaber (Systemhäuser) 
  7. Umsetzung und Einführung der WPK im Betrieb.
  8. Zertifizierungs- und Inspektionsvereinbarung mit Zertifizierungsstelle (siehe Pkt.2).
    - Inspizierung durch Zertifizierungsstelle.
    - Zertifizierungsentscheid.
  9. Definitive Inbetriebnahme der WPK.
  10. Sicherstellung und laufende Anpassung der WPK mittels Fremdüberwachung.

Metaltec Suisse unterstützt Sie gerne auf dem Weg zur Zertifizierung nach SN EN 16034. Für Fragen steht Ihnen unser Projektleiter Technik, Martin Theiler, gerne zur Verfügung. Tel. 044 285 77 83  E-Mail. m.theiler@amsuisse.ch

Retour à la liste