Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.
Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Beantragen Sie die Entschädigung mit dem Formular 318.758 - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse. Die Leistungen werden monatlich rückwirkend ausbezahlt.Die Entschädigungen werden durch die AHV-Ausgleichskassen ausgerichtet.