Hersteller von Brandschutztüren: Achtung, Kontrolle!


14.10.24 - Die Einhaltung der Normen für Brandschutztüren, -fenster und -tore muss korrekt dokumentiert sein. Bei der Kontrolle eines Mitgliederbetriebes gab es Beanstandungen.



Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte Fassung, der Artikel erschien in vollständiger Form in der Fachzeitschrift «metall» vom Oktober 2024. Lesen Sie hier die vollständige Fassung.

Hersteller von Brandschutztüren, -toren und -fenstern müssen die Einhaltung der verpflichtenden Normen SN EN 16034 und EN 14351-1 und die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) zertifizieren lassen und dokumentieren können. Ein Mitgliederbetrieb gab Metaltec Suisse bekannt, dass es bei einer Kontrolle zu Beanstandungen gekommen war. 

Das BBL führt Kontrollen durch
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist zuständig für die Überprüfung der Herstellerbetriebe und Vertreiber in der Schweiz. Dazu führt das BBL so genannte «Marktüberwachungsverfahren» durch. Das BBL fordert in einem ersten Schritt schriftlich die technische Dokumentation und die Leistungserklärung ein. 

«Wenn ein Hersteller uns lediglich die Kundenbroschüre zusendet, hat offensichtlich jemand etwas falsch verstanden», erklärt Christoph Wüthrich von den Marktüberwachungsbehörde BBL. Dann wird dem Betrieb in einem zweiten Schritt eine angemessene Frist zur Nachreichung der korrekten Unterlagen gesetzt. 

Ziel: Behebung des Missstandes
«Das Hauptziel bei einer Kontrolle ist die Behebung des Missstands», betont Christoph Wüthrich. Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit dem kontrollierten Unternehmen, wobei die Massnahmen je nach Fall individuell festgelegt werden. 

Laut Wüthrich hat das BBL den Anspruch, «den Betrieb bis zur Behebung des Mangels zu begleiten». Zu Sanktionsmassnahmen wie Bussgeldern oder Strafverfahren kommt es in der Regel nur bei mangelnder Kooperationsbereitschaft. Etwa, wenn der Prozess bewusst verzögert oder blockiert, der Zutritt zu Produktionsräumen verweigert wird, wenn die Mängelbehebung ungenügend erfolgt oder der Betrieb schlicht untätig bleibt. 

Gebühren fallen ins Gewicht 
Das BBL verrechnet allerdings bei Beanstandungen Gebühren nach Zeitaufwand, sowie gegebenenfalls extern anfallende Kosten. Diese können je nach Aufwand eine empfindliche Höhe erreichen. Im uns bekannten Fallbeispiel wurden der Firma etwas mehr als tausend Franken in Rechnung gestellt. Damit ist sie relativ glimpflich davongekommen. 

Muss das BBL externe Experten und Prüfstellen beiziehen, können schnell einmal mehrere Zehntausend Franken anfallen. Denn die schlank gehaltene Behörde muss die Einhaltung des Bauproduktegesetzes bei nicht weniger als 34 verschiedenen Produktefamilien kontrollieren. Unmöglich, das nötige Detailwissen allein intern abzudecken. 

Deshalb kommt den Fachverbänden eine grosse Rolle zu. Sie sind das Bindeglied zwischen den Herstellern und den Kontrollbehörden. Metaltec Suisse pflegt einen regelmässigen Austausch mit dem BBL, klärt Fragen, informiert die Mitgliederbetriebe und bietet Hilfestellungen an. 

Brandschutz-Zertifizierungskurse 
Zentral sind die Brandschutz-Zertifizierungskurse von Metaltec Suisse. Diese richten sich an die verantwortliche Person für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und deren Umsetzung. Sie finden die nächsten Termine im Kursprogramm: 

Zertifizierungen durch SIPIZ
SIPIZ stellt als notifizierte und akkreditierte Zertifizierungsstelle die Bescheinigungen der Leistungsbeständigkeit unter anderem von Türen, Toren und Fenstern mit Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften aus. 

Kontakt
Fragen beantwortet Ihnen auch der Fachverband Metaltec Suisse: T +41 44 285 77 77. 

Den ungekürzten Artikel lesen Sie auf metallonline.ch 

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