24.03.20 - Der Bundesrat appellierte an die Lehrbetriebe, möglichst keine Lehrverträge aufzulösen.
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus entschieden, dass die Kurzarbeitsentschädigung neu auch Personen ausgerichtet wird, die in einem Lehrverhältnis stehen. Er appellierte an die Lehrbetriebe, möglichst keine Lehrverträge aufzulösen.
AM Suisse begrüsst den Entscheid des Bundesrats. Die Corona-Krise darf die Berufsbildung nicht schwächen. Die Betriebe sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Es ist im Interesse aller Betriebe, beruflichen Nachwuchs zu rekrutieren und auszubilden.
Medienmitteilung:
Coronavirus – Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen.