06.11.20 - An der Verbandsratssitzung vom 6. November 2020 stimmten die Verbandsräte dem Arbeitsprogramm und dem Budget zu. Der Anlass fand virtuell statt.
Wegen der aktuellen Situation dürfen keine Grossanlässe stattfinden. Deshalb wurden die Teilnehmenden im Vorfeld umfassend mit Unterlagen dokumentiert und die Versammlung und Abstimmungen virtuell, in Form eines Live-Streamings, durchgeführt. Die demokratische Teilnahme aller Verbandsräte und Delegierten war gewährleistet.
Zentralpräsident Peter Meier begrüsste die Teilnehmenden zur ersten virtuellen Verbandsratssitzung des AM Suisse und leitete zur Traktandenliste des Verbandsrats (VR) über.
Protokoll VR-Sitzung vom 8. November 2019
Die Vernehmlassungsfrist war ungenutzt abgelaufen. Somit gilt das Protokoll der letztjährigen Sitzung als genehmigt.
Arbeitsprogramm und Budget 2021: Gemeinsame Verbandsaufgaben GVA (inkl. Immobilien und BZA)
Vorstandsmitglied René Gujer stellte ein arbeitsreiches Arbeitsprogramm 2021 der gemeinsamen Verbandsaufgaben vor. Dazu gehören die Hauptbereiche Verbandsführung inkl. Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung, Bildungspolitik, Politik, Recht, Sozialpartnerschaft, Verbands- und Konjunkturfragen, Marketing und Kommunikation, Betriebswirtschaft sowie das Bildungszentrum Aarberg (BZA).
Budget 2021
Zentralpräsident Peter Meier präsentierte und erläuterte die Budgets zu den gemeinsamen Verbandsaufgaben GVA und Immobilien sowie dem BZA.
Abstimmungen
Das Arbeitsprogramm 2021 GVA (inkl. Immobilien) und das Arbeitsprogramm BZA wurden einstimmig genehmigt. Die Mitgliederbeiträge GVA 2021 wurden einstimmig genehmigt und verharren wie in den letzten Jahren unverändert. Das Budget 2021 wurde ebenfalls einstimmig gutgeheissen.
Sozialpartnerschaft
Bei den Verhandlungen mit den Sozialpartnern am 20. Oktober 2020 in Zürich konnte keine Vereinbarung getroffen werden. Es bleibt den Betrieben überlassen, allenfalls strukturelle oder individuelle Lohnanpassungen vorzunehmen.
Weiter wurde der fünftägige Vaterschaftsurlaub aus dem LGV gestrichen. In der Folge gilt ab 1. Januar 2021 ausschliesslich der von den Schweizer Stimmberechtigten angenommene Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen.
Revisionsstelle
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen OBT, Zürich, wurde auf Antrag des Zentralvorstands einstimmig auch für das Jahr 2021 als Revisionsgesellschaft bestimmt.
Informationen
In Anbetracht des gedrängten Zeitplans wurde auf weitere Informationen verzichtet.