29.04.21 - Das elektronische Informationssystem Allianz Bau (ISAB) modernisiert den Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen.
Firmen, welche die Mindestarbeitsbedingungen nicht einhalten, schaden dem Grossteil der korrekten Betriebe und ihren Mitarbeitenden. Darum haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes den Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB) gegründet. Dieser wird aktuell von 16 Branchenorganisationen getragen, so auch von AM Suisse. ISAB stellt national einheitliche Daten im Bereich GAV-Vollzug auf eine datenschutzkonforme Art und Weise zentral zur Verfügung.
Das Informationssystem modernisiert den Vollzug der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen in der ganzen Baubranche. Kernstücke des neuen Instrumentes für die bessere Durchsetzung der Gesamtarbeitsverträge sind das ISAB-Portal, die ISAB-GAV-Bescheinigung und die ISAB-Card. Mit diesen drei Modulen schafft ISAB die Voraussetzung, dass zum ersten Mal branchen- und regionsübergreifend Informationen zur Verfügung stehen, welche Firmen welchem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, ob sie kontrolliert wurden und ob allfällig notwendige Nachzahlungen geleistet wurden.
ISAB fördert einen fairen Wettbewerb
Indem die Transparenz über die Einhaltung gesamtarbeitsvertraglicher Mindestarbeitsbedingungen von Unternehmen der Bauwirtschaft durch ein Internetportal erhöht wird, fördert ISAB einen fairen Wettbewerb. Öffentliche und private Bauherren können sich bei ISAB registrieren lassen und direkt Zugang zu den GAV-Bescheinigungen erlangen. Sie profitieren gleich dreifach: Die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Solidarhaftung steigt deutlich, die Informationen sind einheitlich strukturiert sowie aussagekräftig wie nie zuvor und der Aufwand für die Firmen sinkt.
ISAB-Card vereinfacht Baustellenkontrollen
Nebst dem ISAB-Informationsportal und den ISAB-GAV-Bescheinigungen ist die ISAB-Card ein wichtiges Modul. Sie vereinfacht die Kontrollen auf der Baustelle wesentlich. Der aufgedruckte QR-Code erlaubt dem Kontrolleur, die Zugehörigkeit von Bauarbeitenden zu einer Unternehmung und deren GAV-Konformität einzusehen. Damit ein GAV-unterstellter Betrieb eine ISAB-Card bestellen kann, muss er gewisse Voraussetzungen erfüllen: So dürfen keine Verstösse mit offenen Forderungen aus einer früheren Kontrolle vorliegen. Zwingend ist zudem, dass die zuständige Paritätische Kommission einer Branche und Region explizit für diese Firma die Freigabe für die Ausstellung von Ausweisen erteilt hat. Auch die Kaution muss zwingend hinterlegt sein.
ISAB-System in seiner Grösse und Komplexität einmalig
Das neue ISAB-System ist in seiner Grösse und Komplexität einmalig für die Schweizer Vollzugslandschaft und bietet zukünftig eine grosse Chance. Es ist das einzige Informationssystem, das regions- und branchenübergreifende Informationen enthält und auf den Erkenntnissen der realen Kontrollen der angeschlossenen paritätischen Kommissionen basiert.
Aktueller Stand Metallgewerbe
Die Metallbaufirmen, welche dem Landesgesamtarbeitsvertrag im Metallgewerbe (LGAV) unterstellt sind, werden seit Februar etappenweise auf ISAB hochgeschalten und können von oben aufgeführten Leistungen profitieren. Bereits auf ISAB sind die Kantone Aargau, Bern, St. Gallen, Thurgau, die beiden Appenzell sowie Schaffhausen, Glarus und Zürich. Noch vor den Sommermonaten folgen die Zentralschweizer Kantone, Solothurn und Graubünden und bis Ende Jahr auch das Tessin und die unterstellten Kantone in der Romandie. Bei Fragen steht die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) jederzeit gerne zur Verfügung.