11.07.16 - Fallen Geländer ohne tragende Funktion nicht mehr unter die EN 1090?
Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission mit den Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Bauproduktenverordnung ist diese Woche (KW 28/2016) die Antwort auf die Frage 31 zur CE-Kennzeichnungspflicht nach EN 1090-1 um zwei Anmerkungen ergänzt worden. Danach müssen Geländer ohne tragende Funktion im Sinne der Bauproduktenverordnung, d.h. ohne tragende Funktion im Gebäudetragwerk – was für nahezu sämtliche Geländer zutreffen wird – nicht nach EN 1090-1 CE-gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Treppen.Weil Geländer und Treppen damit nun nicht mehr über eine europäisch harmonisierte Norm abgedeckt sind, wird es zukünftig wieder nationale Regelungen geben. Wie die für die Schweiz aussehen wird, steht heute noch nicht fest. Als Nicht-EU Land können von der EU abweichende Lösungen zur Anwendung kommen. AM Suisse hat deshalb bereits frühzeitig sämtliche von der Thematik betroffenen Verbände kontaktiert und ein Gespräch mit der verantwortlichen Marktüberwachungsstelle, dem Bundesamt für Bauten und Logistik, im kommenden September vereinbart. Die Resultate der Gespräche werden im Spätherbst durch die verschiedenen Kommunikationskanäle der Verbände kommuniziert. In der Zwischenzeit lautet die Empfehlung, die Anforderungen aus den relevanten nationalen technischen Baubestimmungen bezüglich Planung, Bemessung (Statik) und Ausführung einzuhalten.