Umsetzung der Brandschutznorm EN 16034 im Metallbau


13.03.19 - Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU wurde das Bauproduktegesetz (BauPG) an die europäische Bauprodukteverordnung angepasst.



Am 1. Oktober 2014 setzte der Bundesrat das revidierte Bauproduktegesetz in Kraft. Darin sind das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie die Bereitstellung auf dem Markt geregelt. Das Bauproduktgesetz (BauPG) schreibt ein spezielles Zulassungsverfahren für den herstellenden Betrieb von sicherheitsrelevanten Abschlüssen vor.

Die für den Brandschutz gültige Norm ist die Produktenorm EN 16034, für Türen, Tore und Fenster mit Feuer und/oder Rauchschutzeigenschaften. Diese Norm ist immer in Kombination mit der Norm, EN 14351-1 für Aussentüren und EN 14351-2 für Innententüren anzuwenden. Die EN 16034 ist harmonisiert und seit deren Einführung im Jahre 2016 parallel zu den bestehenden, nationalen Zulassungen und Konformitätserklärungen gültig.

Die Koexistenzphase endet am 31. Oktober 2019. Ab dem 1. November 2019 dürfen nur noch, nach der Produktenorm SN EN 16034 zertifizierte Betriebe – “Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ – in Verkehr bringen.

Zum heutigen Zeitpunkt wissen wir nicht, ob die oben genannte Frist verlängert wird oder nicht. Das Problem besteht darin, dass die Parallel-Norm SN EN 14351-2 für Innentüren noch nicht harmonisiert ist.

Die Harmonisierung wird im Frühjahr 2019 erwartet. Erst ab dieser Harmonisierung können Brandschutz Innentüren auch nach der neuen Norm ausgeschrieben werden. Weiter ist auch unbekannt, ob eine allfällige Übergangsfrist für die Norm weitere ein oder zwei Jahre dauern wird. Inzwischen und bis zum Ablauf dieser Übergangsfrist, können Türen auch noch weiter nach den bestehenden nationalen Zulassungen und Konformitätserklärungen in Verkehr gebracht werden.

AM Suisse erarbeitet zurzeit eine Branchenlösung für die Zertifizierung der Unternehmen nach EN 16034. Dazu gehören Schulungen, ein Musterhandbuch für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die Erweiterung der bestehenden Plattform. Eine CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz nicht gefordert, wohl aber das Erstellen einer Leistungserklärung. Eine Zertifizierung nach EN 16034 sollte für den herstellenden Betrieb systemneutral sein. Das gleiche gilt auch für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Das Ziel des AM Suisse ist es, ähnlich dem aktuellen Prozess, eine neue systemneutrale Schulung ab Herbst 2019 anbieten zu können.

Für die Zertifizierung muss ein Betrieb die Schulung des AM Suisse und des Systemherstellers besuchen. Zusätzlich muss er die Werkeigene Produktionskontrolle (WPK) im Betrieb umsetzen und diese zertifizieren lassen. Die Lösung des AM Suisse wird mit der einzigen Zertifizierungsstelle für Brandschutz in der Schweiz angeboten werden.

AM Suisse arbeitet bei der Lösung eng mit den Behörden und anderen Verbänden zusammen. Wir fordern unsere Mitglieder daher auf, nicht auf bereits im Markt kursierende Angebote einzugehen. Die sich in Arbeit befindende Branchenlösung soll den schweizerischen Gegebenheiten und Gesetze gerecht werden. In diesem Kontext wird eine möglichst wirtschaftliche und für die Betriebe einfache Lösung angestrebt.

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft

Martin Theiler
Projektleiter Technik Metaltec Suisse
T +41 44 285 77 83
m.theiler@amsuisse.ch

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