Revision berufliche Grundbildung


13.03.24 - Seit dem Januar 2024 unterliegt die Ausbildung von Lernenden für die berufliche Grundbildung Metallbauer/in der neuen Bildungsverordnung.



In den kommenden Jahren stehen zudem die Überarbeitungen der Bildungserlasse für die Berufe Metallbaupraktiker/in und Metallbaukonstrukteur/in an.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die neue Verordnung und den neuen Bildungsplan über die berufliche Grundbildung zum Beruf Metallbauer/in EFZ auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Für die anderen beruflichen Grundbildungen ist der Revisionsprozess mit der 5-Jahres-Überprüfung initialisiert worden. Die voraussichtliche Einführung der revidierten Bildungserlasse ist für die berufliche Grundbildung Metallbaupraktiker/in EBA auf 2026 und Metallbaukonstrukteur/in EFZ auf 2028 geplant.

Warum eine Revision der Berufsbildung?
Die Notwendigkeit einer Revision der Berufsbildung in der Metallbaubranche ergibt sich aus der Tatsache, dass die bisherigen Ausbildungsstrukturen den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht wurden. Metaltec Suisse hat sich daher für eine umfassende Totalrevision aller beruflichen Grundbildungen eingesetzt, um eine Ausbildung zu gewährleisten, die sowohl den aktuellen Bedürfnissen des Marktes entspricht als auch attraktiv für zukünftige Lernende ist. Die Berufsbilder im Metallbau sind einem stetigen Wandel unterworfen, getrieben durch Innovationen in Prozessen und Technologien, fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung sowie neue regulatorische Vorgaben und Normen. Aus diesem Grund sieht das SBFI eine regelmässige Überprüfung der Bildungserlasse im Fünfjahresrhythmus vor.

Ein zentraler Punkt der Änderungen ist die Neuausrichtung des Bildungsplans an den drei Lernorten – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (üK) – auf die Vermittlung von Handlungskompetenzen. Handlungskompetenz bedeutet hierbei die Fähigkeit, berufliche Aufgaben in der Praxis nicht nur fachgerecht, sondern auch zielorientiert und anpassungsfähig zu bewältigen.

Die wichtigsten Neuerungen
Die berufliche Grundbildung für Metallbauer/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wurde grundlegend überarbeitet und orientiert sich nun stärker an der Handlungskompetenz. Die wesentlichen Neuerungen umfassen die Umwandlung der bisherigen «Fachrichtungen» Metallbau, Schmiedearbeiten und Stahlbau in «Schwerpunkte», die im Lehrvertrag verankert werden.

Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung bewertet die Handlungskompetenzen in verschiedenen Bereichen. Für den Schwerpunkt Metallbau wird eine «vorgegebene praktische Arbeit (VPA)» von 16 Stunden durchgeführt, während für Stahlbau eine «individuelle praktische Arbeit (IPA)» zwischen 45 und 90 Stunden und für Schmiedearbeiten eine IPA von 24 bis 48 Stunden vorgesehen ist.

Die IPA steht für «individuelle praktische Arbeit» und ist ein Begriff, der häufig im Kontext der schweizerischen Berufsbildung verwendet wird. Die IPA als «Praktische Arbeit» ist ein wesentlicher Bestandteil der Abschlussbewertung in der beruflichen Grundbildung in der Schweiz. Sie dient dazu, die praktischen Fähigkeiten und das Fachwissen der Lernenden am Ende ihrer Ausbildung zu bewerten.

Zudem sind nun die in der Praxis besonders nachgefragten Zertifikate, einschliesslich der Qualifikationen für Schweiss- und Gabelstaplerarbeiten, in die berufliche Grundbildung integriert. Der Lehrplan für die überbetrieblichen Kurse (üK) wurde den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst, wobei die Anzahl der üK-Tage für die Schwerpunkte Metallbau und Stahlbau auf 46 Tage zu je 8 Stunden und für Schmiedearbeiten auf 49 Tage zu je 8 Stunden festgelegt wurde.

Betriebswirtschaftliche und organisatorische Inhalte wurden in der beruflichen Grundbildung reduziert und stattdessen in den Bereich der Weiterbildung verlagert.

Metallbaupraktiker/in EBA, Metallbaukonstrukteur/in EFZ
Die Überarbeitungen der Bildungserlasse für die Berufe Metallbaupraktiker/in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und Metallbaukonstrukteur/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sind derzeit in Bearbeitung. Diese Revisionen werden den bereits dargelegten Leitlinien folgen: eine Orientierung an Handlungskompetenzen, ein verstärkter Fokus auf die Anforderungen der betrieblichen Praxis sowie eine Erweiterung des technischen Wissens, während betriebswirtschaftliche Inhalte reduziert werden. Für den Beruf Metallbaupraktiker/in EBA ist die Einführung der revidierten Bildungsverordnung für das Jahr 2026 geplant, für den Beruf Metallbaukonstrukteur/in EFZ für das Jahr 2028.

Abstimmung mit der Weiterbildung
Parallel zur Revision der beruflichen Grundbildung wurde auch die Revision Weiterbildung bis zur Stufe Berufsprüfungen in Kraft gesetzt; die Revision ab Stufe der Höheren Fachprüfung (HFP) wird bis 2027 abgeschlossen. Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere separaten Informationen.

Weitere Informationen
Über die wichtigsten Etappen im Revisionsprozess informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt – am besten abonnieren Sie unseren Newsletter – damit bleiben Sie auch beim Thema Berufsbildung auf dem Laufenden. Bei Fragen steht Ihnen Nicole Dalmus, Projektleiterin berufliche Grundbildung Metaltec Suisse zur Verfügung: 

T +41 44 285 77 33
n.dalmus(at)amsuisse.ch

Retour à la liste